Verkehrspsychologische Beratung zum Punkteabbau

Bei der verkehrspsychologischen Beratung handelt es sich um eine Hilfestellung für Fahrer, bei denen der Entzug der Fahrerlaubnis droht, weil er als Verkehrsteilnehmer bereits mehr als 14 Punkte auf seinem Punktekonto vorzuweisen hat. Durch die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nach Erreichen von 14 Punkten, aber vor Erreichen von 18 Punkten und der Vorlage der Bescheinigung bei der Fahrerlaubnisbehörde innerhalb von drei Monaten, werden dem Verkehrsteilnehmer zwei Punkte abgezogen. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie vorher bereits freiwillig oder auf Anordnung ein Aufbauseminar absolviert haben.

Der Punkteabzug erfolgt auch, wenn Sie Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe sind, Sie nach der Teilnahme an einem (besonderen) Aufbauseminar erneut Verkehrsdelikte begangen haben und Ihnen von der Verkehrsbehörde eine verkehrspsychologische Beratung empfohlen wurde.

In drei Einzelgesprächen (vier Zeitstunden einschließlich einer Stunde Vor- und Nachbreitung) sollen persönliche Bedingungen des Fehlverhaltens aufgedeckt und Ihnen Wege zu einem angemessenen und sicheren Verhalten im Straßenverkehr aufgezeigt werden. Neben der Reduzierung der Punkte trägt diese Auseinandersetzung in der Regel auch dazu bei, dass zukünftige Punkte durch unangemessenes Verhalten im Straßenverkehr verhindert werden. Sie profitieren daher doppelt von diesem Angebot! Die verkehrspsychologische Beratung kann durch eine Fahrprobe ergänzt werden, wenn dies erforderlich sein sollte.